- unabhängige Strom- und Wärmeversorgung
- umweltfreundlich
- langfristig kostengünstig
- staatlich gefördert
Blockheizkraftwerke sind eine äußerst umweltfreundliche Möglichkeit zur Beheizung und Stromversorgung von Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden, Gewerbebetrieben, Industriebauten, Hotels, Wohnheimen und ähnlichen Gebäuden, die einen hohen Bedarf an Strom und Heizung aufweisen.
Ein Verbrennungsmotor treibt einen Generator für die Stromerzeugung an; die dabei entstehende Wärme wird für Heizung und Brauchwassererwärmung genutzt.
Der erzeugte Strom kann selbst verbraucht werden. Überschüsse werden ins Stromnetz eingespeist.
Der Gesamtwirkungsgrad (thermisch + elektrisch) einer solchen Anlage kann bis zu 100% betragen. Deshalb wird Kraft-Wärme-Kopplung als äußerst umweltfreundliche Technologie staatlich gefördert.
Durch einen wassergekühlten Motor wird ein Stromgenerator angetrieben. Die thermische Energie wird aus dem Kühlwasser sowie durch einen Abgaswärmetauscher rückgewonnen.
Die elektrische Leistung berägt bei kleinen BHKWs je nach Modell ca. 5 Kilowatt. Die thermische Leistung kommt abhängig vom Treibstoff auf ca. 10 bis 12,5 Kilowattstunden. Diese Leistung ist für die oben genannten Gebäudetypen und Anwendungen in der Regel ausreichend. Für energieintensive Industriebetriebe kommen auch größere Anlagen in Betracht.
Als Treibstoff kann Heizöl, Biodiesel, Flüssiggas, Erdgas, Rapsöl oder Biogas verwendet werden.
Das Land NRW fördert Blockheizkraftwerke mit einem Investitionszuschuss aus dem sogenannten Programm für rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt günstige Kredite mit Zinsen ab 0,75% p.a. zur Verfügung. Weitere Zuschüsse können aus Mitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezogen werden.
Blockheizkraftwerke werden außerdem durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz gefördert. Netzbetreiber sind zum Anschluss von BHKWs an ihr Stromnetz verpflichtet
und müssen den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zu den Durchschnittspreisen für Basislaststrom zuzüglich KWK-Zuschlag vergüten. Auch auf den Eigenverbrauch gibt es noch 4 Cent je kW/h.
Die staatliche Förderung beinhaltet weiterhin Steuererleichterungen. Auf die Brennstoffe Erdgas, Heizöl und Flüssiggas ist bei einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent
keine Energiesteuer bzw. Mineralölsteuer zu entrichten. Auch die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent je Kilowattstunde entfällt in der Regel.
Details zur von uns bevorzugt eingesetzten Technik finden Sie unter anderem auf der Seite unseres Partners Senertec.
Umfangreiche Informationen über Fördermittel, Zuschüsse und Steuererleichterungen gibt es unter anderem bei nachfolgenden Behörden:
Energieagentur NRW
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
"Förder-Navi" der Energieagentur NRW
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